Das Verb: Aktiv und Passiv
Das Verb, Aktiv und Passiv
Aussagen können sowohl im AKTIV als auch im PASSIV getroffen werden. Da diese beiden Formen ganz entscheidend Einfluss darauf nehmen, wo der Satzakzent – also die inhaltliche Betonung – liegt, sollten Sie Folgendes beachten:
Das AKTIV hebt das tatsächlich ‘handelnde’ Subjekt hervor.
Beispiel: ‘Tigerkralle’ steigert Ihre Leistungsfähigkeit.
Das PASSIV macht ein Satzglied zum Subjekt, welches nicht das eigentlich handelnde Satzelement ist.
Beispiel: Ihre Leistungsfähigkeit wird durch Tigerkralle gesteigert.
Diese Konstruktion birgt die äußerst zweischneidige Möglichkeit in sich, das eigentlich handelnde Subjekt nicht zu erwähnen.
Beispiel: Ihre Leistungsfähigkeit wird gesteigert.
Der Vorteil: Erstens können Sachverhalte platzsparend ausgedrückt werden – etwa wenn der Produktname schon mehrfach genannt wurde -, zweitens kann das handelnde Subjekt bei unangenehmen Aussagen verschwiegen werden.
Beispiel: Nach Ablauf der Garantiezeit enstehende Reparaturkosten werden nicht übernommen.
Wie Sie sehen können, wird das Passiv dieser Beispiele aus werden und einem Partizip II gebildet. Es nennt sich VORGANGS-PASSIV, weil es i.d.R. einen Vorgang oder eine Handlung beschreibt. Darüberhinaus gibt es auch noch das sog. Zustands-Passiv, was aus sein und einem Partizip II gebildet wird.
Beispiel: Die Arbeit ist getan.
Wie der Name schon sagt, bezeichnet es einen Zustand (ähnlich wie die Arbeit ist schwer.). Eine passivische Fügung, die ähnlich absolut wie das Zustands-Passiv wirkt, wird gerade in Behörden- und Anleitungstexten sowie Gesetzen verwendet: sein + zu + Infinitiv.
Beispiel: Die Arbeit ist zu erledigen.
Die ‘Vorteile’: Das zum Handeln aufgefordete Subjekt kann weggelassen werden, Verben wie müssen, sollen, etc. können vermieden werden und die Formulierung lässt keinen Raum für eventuelle Widersprüche.
Juni 2000
Das Verb: Aktiv und Passiv







